Tierärztliche Betreuung

Neben der vorgeschriebenen Überwachung (siehe unten) ist es uns ein wichtiges Anliegen, Partner in Sachen tierärztliche Betreuung zu sein. Die fachtierärztliche Betreuung von Aquakulturbetrieben mit einer leistungsfähigen Diagnostik im Hintergrund ist heute unverzichtbar für die Aquakultur und deren zukünftige Weiterentwicklung.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Therapie und Impfung von Fischen, helfen bei der Verbesserung der Betriebshygiene zur Vermeidung einer Erregerverschleppung („Gute Hygienepraxis“) und der Krankheitsprophylaxe.

 

Zur Optimierung bieten wir individuelle Betreuungsverträge an. Tierärztliche Betreuungsverträge sind im Nutztierbereich eingängige Praxis, damit wird vor allem der rechtliche Umgang mit Arzneimitteln und Impfstoffen erleichtert, zudem können Kosten, insbesondere für Beratungen und bei der Berechnung des Wegegeldes reduziert werden.



Überwachung nach Fischseuchen-Verordnung

Nach dem neuen Fischseuchenrecht sind genehmigungspflichtige Aquakulturbetriebe dazu verpflichtet sich regelmäßig einer Eigenkontrolle, gemäß §7 (1) Fischseuchen-Verordnung, durch einen „Qualifizierten Dienst für die Gesundheit von Wassertieren“ zu unterziehen.

 

Wir führen die Eigenkontrolle für Ihren Betrieb durch, begleiten Sie zur anerkannten VHS / IHN - Seuchenfreiheit (Kategorie 1) nach EU-Aquakultur-Richtlinie und erstellen Ihnen auch den Antrag dafür.