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.. auf der Homepage der tierärztlichen Praxis für Fische, dem unabhängigen Fischgesundheitsdienst. Wir bieten die tierärztliche Versorgung von Nutzfischbeständen, Zierfischen, Meerwasserfischen und Koi an.
Die Praxis hat Ihren Standort in Nordrhein-Westfalen und einen Stützpunkt in Baden-Württemberg!
"Qualifizierter Dienst für die Gesundheit von Wassertieren"
Mit dem 21.04.2021 tritt das neue EU-Tiergesundheitsrecht der Verordnung (EU) 2016/429 in Kraft und löst das bisherige Tiergesundheitsrecht mit Ihren nationalen und EU-Verordnungen ab. Das neue sogenannte Animal Health Law = AHL soll einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit schaffen. Somit werden auch die Aquakultur-RL 2006/88/EG und auch die aktuelle Fischseuchen-Verordnung durch neues EU-Recht ersetzt.
Tierseuchen sind zukünftig differenziert in verschiedene Kategorien eingestuft.
Die bei uns bekannten Fischseuchen, die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) sowie in Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) sind dann gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 „Seuchen der Kategorie C“, d.h. gelistete Seuchen die für einige Mitgliedstaaten relevant sind und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreiten, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt.
Die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) ist dann eine „Seuche der Kategorie E“, d.h. eine gelistete Seuche, die die innerhalb der Union überwacht werden muss.
Die Folgen dieser neuen Einkategorisierung sind derzeit noch nicht richtig abschätzbar, es klingt jedoch danach, dass sich der Staat in der Bekämpfung von Fischseuchen hier eher zurückziehen wird und die Betreiber von Aquakulturanlagen den Umgang mit Wassertierseuchen der Kategorie C eigenverantwortlich managen.